Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an den von Salt & Soul Kitesurfing angebotenen Kitesurf-Reisen zwischen Salt & Soul Kitesurfing, Vivien Petersen & Jöran Sommers, Krummeck 12, 23562 Lübeck, Deutschland und den Teilnehmer:innen.
Abschluss des Reisevertrages
Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung (bei Buchungen per E-Mail oder Internet in Textform) zustande.
Der die Buchung vornehmende Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Teilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annimmt.
Teilnahmevoraussetzungen
Es ist zwingend erforderlich, dass Teilnehmer:innen über ausreichende Kitesurf-Kenntnisse verfügen. Sie sollten Basisfahrkönnen besitzen. Die Teilnehmer sollten selbstständig starten und landen können. Auch sollte sicheres Höhehalten als Befähigung vorliegen. Es sollten keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Die eigene Kitesurf-Ausrüstung ist mitzubringen, sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt.
Der Teilnehmer an der Kitesafari muss mindestens 30 Minuten schwimmen können und über die phyische und psychische Voraussetzung verfügen, an der Kitesafari teilzunehmen.
Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.
Mit Vertragsschluss (Zugang unserer Buchungsbestätigung/Zugang der Eingangsbestätigung der Annahmeerklärung des Teilnehmers) ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu leisen, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Die Restzahlung ist spätestens 8 Wochen (56 Tage) vor Reisebeginn zahlungsfällig und ohne weitere Aufforderung zu überweisen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und wir zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Teilnehmers zur Zurückbehaltung einer strittigen, von uns nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung bleibt hiervon unberührt.
Im Falle einer Buchung weniger als 8 Wochen (56 Tage) vor Beginn der Reise, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
Leistungen
Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt/in unserem Angebot und aus mit dem Teilnehmer schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.
Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Verleihbetreiber, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetriebe) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung, unser Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgeben oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Teilnehmer zum Gegenstand unserer vertraglichen Leistungen gemacht wurden.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Wir können den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Bei einem Rücktritt
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %
- bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 %
- bis 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
- bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 %
- vom 6. bis zum letzten Tag vor Reiseantritt 75 %
- am Tage des Reiseantritts 90 %
Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, uns nachzuweisen, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
Anstatt einer pauschalen Entschädigung können wir unsere konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, dem Teilnehmer unsere Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Fahrradmiete, Tickets) vorgenommen (Umbuchung), können wir bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31 Tage vor Reiseantritt, bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50 Euro pro Änderungsvorgang erheben.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns oder unserer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Wir können bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
Wir sind verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt durch uns später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus unserem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Beschränkung der Haftung von uns
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
Wir haften nicht für Leistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen dem Teilnehmer und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind, wie z.B. vom Teilnehmer vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Die Beteiligung an Sport- und anderen Veranstaltungsaktivitäten muss der Teilnehmer selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Teilnehmer vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Veranstaltungsaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung und einer Sporthaftpflichtversicherung.
Gewährleistung, Kündigung durch den Teilnehmer, Anzeigepflicht
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich uns oder der dem Teilnehmer hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Teilnehmer schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen uns und dem Teilnehmer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.
Datenschutz
Die Datenschutzverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzinformation auf unserer Webseite.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Wir geben dem Teilnehmer rechtzeitig Bescheid, welche Papiere er braucht – also ob ein Pass oder Visum fällig ist – und welche Gesundheitsvorschriften im Zielland gelten.
Am Ende ist der Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, dass er alle Regeln einhält, die für die Reise wichtig sind, wie das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Wenn der Teilnehmer das nicht tut und dadurch Nachteile entstehen – zum Beispiel Rücktrittskosten – muss der Teilnehmer die leider selbst tragen. Es sei denn, wir haben den Teilnehmer falsch oder gar nicht informiert.
Manche Länder verlangen bestimmte Impfbescheinigungen. Die dürfen nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (bei Pocken) bzw. 10 Jahre (bei Gelbfieber) sein. Auch deutsche Behörden können solche Nachweise verlangen, wenn wir aus bestimmten Regionen (z. B. Afrika oder Vorderer Orient) zurückkommen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und Teilnehmern, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Teilnehmer kann uns nur an unseren Sitz verklagen.
Für Klagen von uns gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fällen ist unser Sitz maßgebend.
